Schattenwurf

Grenzwerte, Ruhezeiten der Anlage

Schlagschatten

Bei klarem Himmel wirft der Rotor der Windenergieanlage einen bewegten Schatten, den sogenannten "Schlagschatten". Dieser Schattenwurf wird bereits im Genehmigungsverfahren geprüft. Anlagenbetreiber müssen dazu Gutachten mit einer Schattenwurfprognose vorlegen.

Wieviel Schatten von einer Windenergieanlage auf ein Wohngebäude fallen darf, ist gesetzlich geregelt. Die Grenzwerte hat die Bund-/Ländergemeinschaft für Immissionsschutz 2019 festgeschrieben.

Maximale Schattenbelastung für ein Wohnhaus

Im Rahmen des Genehmigungsverfahren wird die sogenannte „astronomisch maximal mögliche Schattenwurf-Belastung“ berechnet. Der Grenzwert für diese Belastung beträgt für ein Wohnhaus maximal 30 Minuten pro Tag – oder akkumuliert über ein gesamtes Jahr: 30 Stunden. Wird eine dieser Grenzen überschritten, muss die Windenergieanlage bis zum Ende des Schattenwurfs abgeschaltet werden.

Maximale Belastung unter Idealbedingungen

30 min
pro Tag
 
30 h
pro Jahr

Zur Berechnung des Schattenwurfs werden folgende Annahmen getroffen:

  • Der Wind weht ununterbrochen
  • Die Windenergieanlagen laufen durchgängig an 365 Tagen für 24 Stunden
  • Die Sonne scheint von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und wird dabei nie durch Wolken verdeckt.

Maßgeblich ist das Gutachten

Das Gutachten geht bei der Feststellung des Schattenwurfs von "idealen" Annahmen aus – nicht von realen Gegebenheiten. Weil die Sonne nicht ununterbrochen scheint, der Wind nicht 24 Stunden am Tag weht und keine Anlage 365 Tage im Jahr läuft, liegt die tatsächliche Belastung erfahrungsgemäß deutlich niedriger. Unter realen Bedingungen entspricht sie etwa 7 – 8 Stunden pro Jahr.

Eine Überschreitung der Grenzwerte misst sich allerdings nicht nach der realen Belastung. Ob eine Anlage wegen Grenzwertüberschreitung abgeschaltet werden muss, entscheidet sich allein anhand der Berechnungen zu Idealbedingungen.


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