Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Alle Geräusche, die von Windenergieanlagen ausgehen, werden im Zuge des Genehmigungsverfahren berechnet und geprüft. Grundlage dafür ist die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Anlagen die den hier fest gelegten Grenzwerten nicht entsprechen, können nicht genehmigt werden.
Die Rotorblätter von Windenergieanlagen erzeugen im Betrieb ein leicht pulsierendes Rauschen, das an Laub erinnert. Je schneller sich die Rotoren drehen, desto deutlicher ist es hörbar.
Grenzwerte
Bei der Definition der Grenzwerte unterscheidet die TA Lärm nach der Art des betroffenen Gebiets und der Tageszeit. Für ein Gewerbegebiet gelten höhere Grenzwerte als für ein Wohngebiet, nachts sind die Auflagen strenger als am Tag.
Grenzwerte der TA Lärm (tags/nachts)
Gewerbegebiet: 65 / 50 dB(A)
Mischgebiet: 60 / 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet: 50 / 40 dB(A)
Reines Wohngebiet: 50 / 35 dB(A)
Anhand der folgenden Grafik lässt sich einschätzen, was diese Grenzwerte in der Realität bedeuten. In einem Wohngebiet zum Beispiel darf die Geräuschbelästigung zu keinem Zeitpunkt die Lautstärke eines Flüsterns überschreiten.
Abhängig von der Windstärke erzeugen die mit hoher Geschwindigkeit kreisenden Rotorblätter einer Windenergieanlage ein Betriebsgeräusch, das an ein Rauschen erinnert. In der Grafik entspricht das dem Bereich, in dem ein leises Blätterrauschen liegt.
Das Schallgutachten
Das Gutachten, die sogenannte Schallimmissionsprognose, muss von einer unabhängigen Quelle stammen. Die Prognose betrachtet alle Windenergieanlagen, die im Projekt geplant sind. Die Berechnungen gehen von folgenden Bedingungen aus:
- Alle Windenergieanlagen laufen mit voller Auslastung.
- Der Wind kommt aus allen Richtungen gleichzeitig und trägt den Schall weiter.
- Keinerlei Nebengeräusche verdecken den Schall der Windenergieanlagen.
Die jeweilige Topographie des Standortes (Täler und Erhebungen, Gebäude, harte Fels- oder Gebirgskanten) gibt die Rahmenbedingungen für die Ermittlung der Schallausbreitung vor. Standardmäßig geht man von etwa 70 % Luftfeuchtigkeit und einer Temperatur von unter 10 °C aus. Das sind eher ungünstige Bedingungen für die Ausbreitung des Schalls.
Unter all diesen Annahmen dürfen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte von 35 bis 65 Dezibel nicht überschritten werden.
Lärmgrenzwerte und der Abstand zu Wohngebäuden
Um die jeweiligen Grenzwerte der TA Lärm bei aktuellen Windenergieanlagen einhalten zu können, müssen bewohnte Gebäude ungefähr folgende Mindestabstände zu Windenergieanlagen einhalten:
- 50 db(A): 250 – 400 m
- 45 db(A): 400 – 650 m
- 40 db(A): 800 – 1.000 m
- 35 db(A): 1.200 – 1.600 m
Die genauen Abstände vor Ort hängen zusätzlich von der Topographie, der Anzahl und Position der Windenergieanlagen und auch vom Anlagentyp ab.
Quellen und weitere Informationen
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