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Gemeinde erwartet Einnahmen von 79.000 Euro jährlich

Durmersheim profitiert finanziell von den geplanten Windenergieanlagen auch über die sogenannte Kommunalabgabe nach § 6 EEG 2023 mit jährlich rund 79.000 Euro.

Person schreibt auf Dokument, im Vordergrund Leitzordner

Die Gemeinde Durmersheim wird finanziell von der Nutzung der Windenergie auf ihrer Gemarkung profitieren. Die Firma Alterric Deutschland GmbH hat sich bereit erklärt, der Gemeinde auf Grundlage des § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 Zuwendungen für die sieben geplanten Windenergieanlagen zu leisten. 

Finanzieller Ausgleich für Durmersheim, Ettlingen, Rheinstetten und Malsch

Durch diese freiwillige Vereinbarung nach § 6 EEG erhalten Standortkommunen einen finanziellen Ausgleich für Windenergieanlagen im Umkreis von 2.500 Metern. Dieses Instrument wurde vom Bundesgesetzgeber geschaffen, um die Akzeptanz der Windenergienutzung vor Ort zu stärken. Die Zahlung beträgt 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom. Neben Durmersheim werden die Städte Ettlingen und Rheinstetten sowie die Gemeinde Malsch von der Regelung profitieren. Auch deren Gemarkung liegt im Umkreis des 2.500 Meter-Radius.

Höhe der Einnahmen ist abhängig vom tatsächlichen Stromertrag

Vorausgesetzt, dass die Anlagen genehmigt und errichtet werden, kann die Gemeinde Durmersheim mit jährlichen Einnahmen von rund 79.000 Euro rechnen. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom tatsächlichen Stromertrag der Windenergieanlagen. Der Betrag umfasst sowohl die eingespeiste als auch die nach EEG definierte fiktive Strommenge ab Inbetriebnahme der Anlagen.

Der zwischen der Gemeinde Durmersheim und der Alterric Deutschland GmbH abgestimmte Vertragsentwurf basiert im Wesentlichen auf dem von der Fachagentur Windenergie an Land entwickelten Mustervertrag. Dieser wurde gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden und der Energiewirtschaft erstellt.

Der Durmersheimer Gemeinderat hat dem Vertragsentwurf in seiner Sitzung am 04. Juni 2025 einstimmig zugestimmt.